Lärmschutz
ACHTUNG - LÄRMSCHUTZ auf dem STC Motodrom! Wie auf den meisten Rennstrecken gelten auch auf dem Spreewaldring gesetzliche Lärmschutzbestimmungen.
Schallleistungen über 98dB (A) sind nicht zulässig ( Nahfeldmessung ).
Nur unter Einhaltung dieser Vorgaben ist ein reibungsloser Ablauf unserer Veranstaltungen möglich.
Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der gebuchten Veranstaltung - ohne Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren!